# Maklerprovision in der Schweiz: Kosten und Alternativen

Ein gesetzlich festgelegter Einheitssatz für die Maklerprovision existiert in der Schweiz nicht. Leistungsumfang, Höhe und Zahlungsbedingungen werden vertraglich zwischen Auftraggeber und Makler geregelt.

## Rechtliche Grundlagen und Maklervertrag

Das Schweizer Obligationenrecht regelt den Mäklervertrag in Art. 412 OR. Der Makler erhält den Auftrag, gegen Vergütung eine Gelegenheit zum Vertragsschluss nachzuzuweisen oder den Abschluss zu vermitteln.

Wichtige Vertragspunkte sind:
- Genau bezeichnete Immobilie und definierter Auftrag
- Vertragesart (Nachweis- oder Vermittlungsmaklervertrag, Alleinauftrag oder Möglichkeit zur parallelen Eigenvermarktung)
- Beginn, Dauer und Kündigung
- Provision, Fälligkeit, Auslagen und Regelungen nach Vertragsende
- Umgang mit bereits bekannten Kaufinteressierten

Fehlt eine Honorarvereinbarung, verweist Art. 414 OR auf einen bestehenden Tarif oder den üblichen Lohn. Mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar; eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit.

## Höhe und Fälligkeit der Provision

Die Vergütung kann unterschiedlich aufgebaut sein:
- Prozentsatz des Verkaufspreises
- Fixer Grundbetrag
- Staffel- oder Erfolgsbonus
- Kombinationen aus Fixbetrag und Erfolgskomponente
- Separat verrechnete Auslagen (z. B. Fotografie, Inserate, Dokumentation)

Nach Art. 413 OR ist der Mäklerlohn grundsätzlich verdient, sobald der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Der konkrete Bezugspunkt (z. B. Unterzeichnung, öffentliche Beurkundung oder Vollzug) und die Fälligkeit sollten im Vertrag eindeutig geregelt werden.

## Rechenbeispiel (Vergleichsannahme)

Bei einem Verkaufspreis von CHF 800’000 und einer frei gewählten Vergleichsannahme von 2.5 % Maklerprovision ergeben sich:
- **2.5 % Provisionsmodell:** CHF 20’000
- **Immomyself All-in-Fixpreis:** CHF 2’500
- **Rechnerische Differenz:** CHF 17’500

*Hinweis:* Die 2.5 % sind kein gesetzlicher oder allgemeingültiger Satz. Bei Vergleichen sollten Mehrwertsteuer und Auslagen beachtet werden.

## Haus verkaufen ohne klassischen Makler

Der Selbstverkauf ist in der Schweiz möglich. Folgende Aufgaben verbleiben bei der Eigentümerschaft:
1. Datenbasierte Verkaufspreisbestimmung
2. Unterlagen zusammenstellen (Grundbuchauszug, Pläne, Flächen, Renovationen, Gebäudeversicherung, Energieangaben)
3. Präsentation und Dossiererstellung
4. Inserierung auf Immobilienplattformen und Anfragenbearbeitung
5. Qualifizierung von Interessierten (Bedarf, Zeitplan, Finanzierung)
6. Besichtigungen durchführen und dokumentieren
7. Angebotsevaluation und Reservationsvereinbarung
8. Vorbereitung der Kaufvertragsanmeldung für Notariat und Grundbuch
9. Steuer- und Finanzierungsplanung (Grundstückgewinnsteuer, Hypothekenablösung)

Teilschritte können gezielt an Fachpersonen übergeben werden.

## Wann lohnt sich ein klassischer Makler?

Ein klassischer Makler ist insbesondere bei Zeitmangel, komplexen Eigentumsverhältnissen, diskreten Verkäufen, Spezialobjekten oder grosser Distanz zum Objekt relevant. Mehrere Angebote sollten bezüglich Leistungsinhalt, Strategie und Kosten verglichen werden.

## Digitale Alternative (Immomyself)

Immomyself bietet einen digital begleiteten Selbstverkauf zum All-in-Fixpreis von CHF 2’500.
- **Kostenstruktur:** Aufgeteilt in eine Basisgebühr nach Onlineaufschaltung und einen Erfolgszusatz bei der Kaufvertragsanmeldung.
- **Leistung:** Standardisierter digitaler Ablauf in sechs Schritten (von der Schnellbewertung bis zur Kaufvertragsanmeldung), Vorlagen, Reichweite und bei Bedarf Unterstützung durch regionale Operators.

## Häufige Fragen (FAQ)

**Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in der Schweiz?**
Es gibt keinen gesetzlichen Einheitssatz. Die Vergütung wird vertraglich als Prozentsatz, Fixbetrag oder Kombination geregelt.

**Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?**
Der Anspruch entsteht grundsätzlich, wenn der Verkauf durch Nachweis oder Vermittlung zustande kommt. Der genaue Zeitpunkt wird vertraglich definiert.

**Kann ein Haus ohne Makler verkauft werden?**
Ja, sämtliche Schritte von der Bewertung bis zur Kaufvertragsanmeldung können selbst übernommen oder durch Dienstleister ergänzt werden.

**Fällt eine Provision an, wenn der Käufer selbst gefunden wird?**
Das hängt von den Vertragsklauseln ab (z. B. Alleinauftrag, Eigenverkaufsvorbehalt, Nachwirkung).

## Nächste Schritte

Vor Auftragsvergabe sollten mehrere Angebote inkl. Gesamtpreisen (inkl. MWST und Auslagen), Exklusivitätsklauseln und Nachwirkungsfristen verglichen werden. Prüfe bei Selbstverkaufsmodellen die jeweiligen Schritt-für-Schritt-Abläufe und Leistungsbestandteile unter *So geht’s* sowie *Preise & Leistungen*.